Bedingungen und Konditionen

Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, gelten als unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, Ergänzungen und besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

‍Angebote, Individuelle Verträge
Alle Angebote von MDS sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von MDS, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistung durch den Auftraggeber verbindlich. Sollten Angebotsunterlagen Lücken oder Unklarheiten enthalten, ist MDS berechtigt, diese nach billigem Ermessen angemessen zu präzisieren. Entstehen aufgrund von Lücken in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zusätzliche Kosten, ist MDS berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehrarbeit, die auf widersprüchliche oder falsche Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

MDS behält sich das Recht vor, Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers zum bestehenden Vertrag anzunehmen oder abzulehnen. Wenn MDS Änderungswünsche umsetzt, werden die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen ungültig, wenn sie nicht von MDS bestätigt oder neu festgelegt werden.

MDS wird die Arbeit auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrags fortsetzen, bis eine schriftliche Vereinbarung über Änderungen/Ergänzungen getroffen wurde.

Voraussetzung für die Auftragsabwicklung

Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch MDS erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und die Mitwirkung des Auftraggebers. Insbesondere hat der Auftraggeber die für die von MDS zu erbringenden Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Informanten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die ihm obliegenden Entscheidungen zur Projektdurchführung und zu den Projektinhalten unverzüglich treffen und MDS darüber informieren sowie Änderungsvorschläge von MDS unverzüglich prüfen.

Der Auftraggeber erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht eine Grundvoraussetzung für die Erbringung von Leistungen durch MDS und eine wesentliche Leistungspflicht des Auftraggebers ist.Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Auftraggeber ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter des Auftraggebers werden MDS insbesondere unaufgefordert auf branchen- oder unternehmensspezifische Anforderungen und Vorgehensweisen hinweisen, soweit diese nicht in den Angebotsunterlagen aufgeführt sind. Der Auftraggeber wird MDS alle technischen oder sonstigen Unterlagen und Informationen, die für die Leistungserbringung durch MDS erforderlich sind, auch unaufgefordert zur Verfügung stellen, ggf. in der von MDS vorgegebenen Form.Der Auftraggeber wird MDS über alle in seiner Sphäre liegenden Umstände informieren, die Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen von MDS, insbesondere auf den vereinbarten Leistungsumfang und die Termine, haben können.Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verzögerung der Erfüllung. Wird eine tatsächliche geringere oder größere Auswirkung auf die Ausführungsfristen konkret nachgewiesen oder wird etwas anderes vereinbart, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der tatsächlichen Auswirkung. MDS ist berechtigt, Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, insbesondere für die erweiterte Bereitstellung eigener Personal- oder Sachmittel, zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen.

Verletzung von gewerblichen Schutzrechten

‍MDS gewährleistet, dass die „Arbeitsergebnisse/Dienstleistungen“ bei vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber wird von MDS von Ansprüchen Dritter freigestellt, sofern der Auftraggeber MDS unverzüglich von solchen Schutzrechtsansprüchen Dritter unterrichtet und MDS die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen überlässt. MDS – Matthias Dünnweber Software (im Folgenden „MDS“) darf das Unternehmen und die Marke des Auftraggebers als Referenz für Marketingzwecke verwenden. ‍ ‍ Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und MDS und deren Mitarbeiter verpflichten sich wechselseitig, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und sensible Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind, vertraulich zu behandeln. Allgemein bekannte Informationen sind von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst nur die in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Angebot genannten Leistungspositionen, wenn nachträglich zusätzliche Leistungen festgelegt werden. Das Angebot kann vom Kunden jederzeit erweitert werden Annahme und Annahmeverzug

Grundlage für die Abnahme sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Lieferpositionen für Leistungen.
Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Wird keine förmliche Abnahme erteilt, gilt die Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber, spätestens jedoch die Nutzung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber, automatisch als Abnahme.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Ablauf des für die Abnahme vereinbarten Zeitraums schriftlich mitgeteilt hat oder wenn eine Leistung über einen Zeitraum von mehr als 14 Werktagen produktiv genutzt wird. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald MDS die beanstandeten Mängel beseitigt hat oder nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel handelt. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt die Software als abgenommen. Mit der Abnahme der Liefergegenstände überträgt MDS dem Auftraggeber das unwiderrufliche, unbeschränkte und ausschließliche Recht zur Nutzung der Software einschließlich der dazugehörigen Dokumentation. Der Auftraggeber hat damit insbesondere das Recht, die Leistungen zu vervielfältigen, zu verändern und mit anderen Programmen zu kombinieren. Das Recht des Kunden, die Software zu nutzen, schließt das Recht ein, Dritten Nutzungsrechte zu gewähren.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MDS berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.Abweichungen von den vorstehenden Annahmebedingungen sind nur wirksam, wenn MDS sie schriftlich bestätigt.

Terminverschiebung
‍Wenn ein Termin für die Erbringung von Dienstleistungen durch MDS aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderen von MDS nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist MDS unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die Dienstleistungen auf einen neu zu vereinbarenden Termin zu verschieben. Wenn der Auftraggeber einen vereinbarten Termin für die Erbringung von Dienstleistungen durch MDS nicht wahrnimmt, wird ein Ersatztermin für die Durchführung der geplanten Tätigkeit vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Dienstleistungshonorare, wenn die Stornierung durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die MDS nicht zu vertreten hat, gemäß der folgenden Regelung: bei einer Stornierung innerhalb der ersten bis 7 Werktage vor dem geplanten Termin 80 % der Honorare – bei einer Stornierung innerhalb von 6 bis 3 Werktagen vor dem geplanten Termin 90 % der Honorare – bei einer Stornierung bis zu 2 Werktagen bis zum Projekttag und danach 100 % der Honorare.

Haftung

MDS haftet nur für Schäden, die durch MDS, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MDS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch MDS, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf, haftet MDS auch bei einfacher Fahrlässigkeit. MDS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die MDS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet MDS nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Dasselbe gilt, wenn MDS für einfache Fahrlässigkeit haftet. Außer bei Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverlust, ausgeschlossen.

Soweit MDS haftet, ist diese Haftung, außer bei Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insgesamt auf die Höhe der von MDS im Rahmen des jeweiligen Auftrags erhaltenen Vergütung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von MDS und gelten auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung.

Wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von MDS in die gelieferten Arbeitsergebnisse eingreift, entfällt die Haftung von MDS für daraus entstehende Schäden. MDS behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu fordern. Die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht auf den Eingriff des Auftraggebers in die gelieferten Arbeitsergebnisse zurückzuführen ist, liegt beim Auftraggeber.

Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensverhütung und -minderung, insbesondere bei Daten- oder Dateiverlust, bleibt unberührt. Für den Verlust von Daten besteht kein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es wurden regelmäßig, mindestens einmal täglich, Sicherungskopien auf separaten Datenträgern erstellt.

Alle Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen MDS – mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen – verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch gegen MDS begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Garantie

Der Auftraggeber wird MDS etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitteilen und detailliert beschreiben.

Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht innerhalb der angegebenen Verjährungsfrist, ist MDS von der Haftung für solche offensichtlichen Mängel befreit. MDS behält sich das Recht vor, alle für den Kunden erstellten Produkte zu verbessern.

Unwesentliche Mängel werden von MDS während der Garantiezeit erfasst und am Ende der Garantiezeit in einem Schritt behoben. Die Anzahl der Versuche, die erforderlich sind, damit die Nacherfüllung fehlschlägt, hängt von der Komplexität der zu erstellenden Arbeitsergebnisse ab; in jedem Fall ist dies bei zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen nicht anzunehmen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Mangel unter Einschaltung Dritter selbst zu beheben.

‍Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn die im Angebot genannte Vergütung auf „Manntagen“, „Personentagen“, „Leistungstagen“ oder ähnlichem basiert, entsprechen diese acht Zeitstunden. Sofern nicht anders vereinbart, stellt MDS Dienstleistungen auf der Grundlage der geltenden Tages- oder Stundensätze in Rechnung.

Reisekosten und Spesen sowie Auslagen, die MDS für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in EURO netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzüge, sofern nicht anders vereinbart. Die Rechnungen für die geleisteten Stunden werden am letzten Tag eines jeden Monats ausgestellt und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn eine Rechnung nicht bis zum letzten Tag eines jeden Monats ausgestellt wurde, kann sie auch später ausgestellt werden.

Im Zweifelsfall gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

MDS ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, wenn der Kunde bei seinen Zahlungen keine Rückstellungen bildet.

Wenn der Kunde neben der Hauptleistung auch Zinsen und Kosten zahlen muss, wird jede Leistung, die nicht ausreicht, um die gesamte Schuld zu begleichen, zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und schließlich mit der Hauptleistung verrechnet.

Wenn der Kunde eine andere Aufrechnung angibt, kann MDS die Annahme der Leistung verweigern. Alle Forderungen von MDS werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn MDS Umstände bekannt werden, die nach billigem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern.

MDS ist ferner berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und Sicherheit zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Kostensätze

‍Berechnungsgrundlage ist eine 40-Stunden-Woche, Normalarbeitszeit 8,0 Stunden pro Tag von Montag bis Freitag. Für Arbeits- und Wartezeiten gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Tages-/Stundensätze. (1 Manntag = 8 Stunden). Reisezeiten werden gesondert berechnet.Wartezeiten: Zeitraum, in dem unser Mitarbeiter dem Kunden am Einsatzort zur Verfügung steht, aber unverschuldet daran gehindert ist, im Interesse des Kunden zu arbeiten.

Reisezeiten:

Zeitraum, den unser Mitarbeiter benötigt, um den Arbeitsplatz zu erreichen, wenn er auf Reisen ist. Gerichtsstand, anwendbares Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Das Gleiche gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.

Um die Lücke zu schließen, verpflichten sich die Parteien, in einer Weise zu arbeiten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten. München, ab August 2020, MDS – Matthias Dünnweber Software